Förderungen

Barrierefrei wohnen ohne finanzielle Sorgen: Ihr Weg zu Zuschüssen für Ihren Treppenlift

Ein Treppenlift schenkt Ihnen Lebensqualität und Freiheit in den eigenen vier Wänden zurück. Doch wir wissen, dass die Kosten ein wichtiger Faktor bei Ihrer Entscheidung sind. Wir lassen Sie im „Förder-Dschungel“ nicht allein. Als Ihr regionaler Partner in Bayern und Baden-Württemberg stehen wir für ehrliche Beratung und echte Unterstützung. Gemeinsam schöpfen wir alle Möglichkeiten voll aus, damit Ihr barrierefreier Umbau auf einem sicheren Fundament steht.

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Unser Paitsch-Service

Antragsservice

Wir bereiten die Unterlagen für eine Förderung unterschriftsreif für Sie vor.

Kostenvoranschläge

Sie erhalten von uns ein transparentes Angebot, das exakt den Anforderungen der Förderstellen entspricht

Beratung

Wir prüfen vorab, welche Kombination von Zuschüssen für Sie finanziell am sinnvollsten ist.

Treppenlift Förderung: Die Unterstützung für Ihren Umbau

Die Suche nach der passenden Finanzierung für einen Treppenlift gleicht oft einem Ausflug durch einen Behördendschungel. Man weiß, dass es Unterstützung gibt, aber wo fängt man an? Damit Sie nicht den Überblick verlieren, unterteilen wir die Förderlandschaft in drei klare Ebenen. Stellen Sie sich das wie ein Sicherheitsnetz vor: Es gibt die große, bundesweite Unterstützung, die spezifischen Töpfe Ihres Bundeslandes und manchmal sogar ganz direkte Hilfe direkt aus Ihrer Stadt oder Gemeinde. Das Wichtigste vorab: Viele dieser Töpfe lassen sich kombinieren. Wir schauen uns gemeinsam an, wie wir die einzelnen Bausteine so für Sie zusammensetzen, dass Ihr Eigenanteil so klein wie möglich bleibt. Hier sind die drei Ebenen im Detail:

Die Bundesebene: Ihr starkes Fundament

Die Pflegekasse unterstützt Menschen mit Pflegegrad bei sogenannten wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Ziel ist es, den Verbleib in der eigenen Wohnung zu ermöglichen, die Pflege zu erleichtern und die Selbstständigkeit zu erhalten. Der Einbau eines Treppenlifts zählt ausdrücklich zu diesen Maßnahmen.

1. Wer hat Anspruch auf einen Pflegekassen-Zuschuss?
Anspruch haben Personen mit einem anerkannten Pflegegrad 1 bis 5. Die Wohnform ist unerheblich, der Zuschuss gilt sowohl für Wohneigentum als auch für Mietwohnungen. Bei Mietwohnungen wird ggf. die Zustimmung des Vermieters benötigt.

2. Wie hoch ist die Pflegekassen-Förderung für Treppenlifte?
Die Pflegekasse bezuschusst wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit attraktiven Summen: Bis zu 4.180 € pro pflegebedürftiger Person und maximal 16.720 € pro Haushalt, wenn bis zu vier Personen mit einem eigenen annerkannten Pflegegrad dort leben.

3. Voraussetzungen für die Bewilligung bei der Pflegekasse
Die Förderung wird gewährt, wenn der Treppenlift Barrieren abbaut und Stürze verhindert, das Verlassen und Erreichen der Wohnung sicherstellt, die tägliche Pflege durch Angehörige oder Pflegedienste entlastet und die selbstständige Nutzung der Wohnung ermöglicht.

4. Antragstellung und Fristen der Pflegekasse
Stellen Sie den Antrag unbedingt vor dem Einbau! Die Frist ist gewahrt, sobald der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist, die Förderung gilt rückwirkend ab dem Datum der Antragstellung, sobald die Genehmigung vorliegt.

Für die Bewilligung benötigt die Pflegekasse das ausgefüllte Antragsformular Ihrer zuständigen Pflegekasse und einen qualifizierten Kostenvoranschlag für den geplanten Treppenlift.

Die Förderung basiert auf § 40 Absatz 4 Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) der wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.

Die KfW fördert mit dem Programm 455-B „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“ Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnraum. Der Einbau eines Treppenlifts zählt zu den grundsätzlich förderfähigen Maßnahmen.

1. Wer bekommt den KfW-Zuschuss?
Antragsberechtigt für das KfW-Programm 455-B sind sowohl Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Immobilien als auch Mieter mit dem Einverständnis des Vermieters. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften können die Förderung für das Gemeinschaftseigentum nutzen. Ein besonderer Vorteil ist, dass für diesen Zuschuss kein Pflegegrad vorliegen muss.

2. Wie hoch ist die KfW-Förderung für Treppenlifte?
Die KfW unterstützt barrierefreie Umbaumaßnahmen mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von 10 % der förderfähigen Kosten. Pro Wohneinheit können Sie so eine Förderung von maximal 2.500 € erhalten. Da die Förderung wohnungsbezogen gewährt wird, bietet sie eine attraktive Unterstützung für den Einbau eines Treppenlifts.

3. Voraussetzungen für die Bewilligung bei der KfW
Eine Bewilligung erfolgt, wenn der Treppenlift Barrieren im Wohnraum reduziert und ein sicheres Erreichen aller Wohnebenen ermöglicht. Ziel der Förderung ist es, die selbstständige Lebensführung in der gewohnten Umgebung zu erhalten. Der Einbau kann dabei als akute Maßnahme oder als vorsorglicher, altersgerechter Umbau durchgeführt werden.

4. Antragstellung und Fristen der KfW
Die Antragstellung muss zwingend vor Beginn der Arbeiten online im KfW-Zuschussportal erfolgen. Hierfür benötigen Sie eine Maßnahmenbeschreibung sowie einen Kostenvoranschlag für den Treppenlift. Beachten Sie unbedingt, dass der KfW-Zuschuss 455-B nicht mit Leistungen der Pflegeversicherung für denselben Treppenlift kombiniert werden darf. Eine Doppelförderung desselben Kostenanteils ist ausgeschlossen.

Die regionale Ebene: Ihr Heimvorteil

Landesbodenkreditanstalt (Labo):

1. Wer hat Anspruch auf einen Zuschuss der Labo?
Gefördert werden Wohneigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen.

2. Wie hoch ist die Labo-Förderung für Treppenlifte?
Die Förderhöhe der Labo beträgt bis zu 10.000 €. Der Zuschuss ist an soziale Bedingungen geknüpft. Das Netto-Jahreseinkommen darf folgende Grenzen nicht überschreiten:

  • 1-Personen-Haushalt: 28.300 €
  • 2-Personen-Haushalt: 43.200 €
  • Jede weitere Person: 10.700 €

3. Voraussetzungen für die Bewilligung bei der Labo
Für die Bewilligung muss einer der folgenden Nachweise vorliegen:

  • Ein Schwerbehindertenausweis mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 %.
  • Ein anerkannter Pflegegrad.
  • Ein entsprechendes ärztliches Attest.

4. Antragstellung und Fristen der Labo
Bitte beachten Sie, dass der Förderantrag grundsätzlich vor Beginn der Umbaumaßnahmen eingereicht werden muss. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann jedoch auf gesonderten Antrag gestattet werden. Hinsichtlich der Auftragsvergabe ist es zulässig, einen Direktauftrag zu erteilen oder diesen unter eine auflösende Bedingung zu stellen.

Wir empfehlen Ihnen, vorab den BayernLabo Förderlotsen zu nutzen, um Ihre individuelle Förderberechtigung bequem online zu prüfen.

5. Kontakt & Beratung
Die Abwicklung erfolgt über die lokalen Behörden. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Programm-Homepage.

                  

Landespflegegeld:

1. Wer hat Anspruch auf einen Landespflegegeld-Zuschuss?
Anspruchsberechtigt sind Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben.

2. Wie hoch ist die Landespflegegeld-Förderung für Treppenlifte?
Beim Landespflegegeld gibt es keine Einkommensgrenzen. Die Leistung wird unabhängig vom eigenen Einkommen oder Vermögen gewährt. Es handelt sich um einen jährlichen Zuschuss von 1.000 €. 

3. Voraussetzungen für die Bewilligung des Landespflegegeld
Für die Bewilligung  des Zuschusses muss ein festgestellter Pflegegrad von mindestens 2 vorliegen. 

4. Antragstellung und Fristen der Pflegekasse
Die Antragstellung kann unabhängig von einer Auftragsvergabe erfolgen. Ein fester Zeitpunkt für den Maßnahmenbeginn muss daher nicht berücksichtigt werden.

5. Kontakt & Beratung
Die Abwicklung erfolgt zentral über das Landesamt für Pflege unter 09621/9669-2444. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Homepage.

Landeskreditbank (L-Bank):

1. Wer hat Anspruch auf einen L-Bank Zuschuss?
Gefördert werden Wohnungseigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen.

2. Wie hoch ist die L-Bank-Förderung für Treppenlifte?
Die L-Bank bietet eine Kombi-Förderung an. Sie besteht aus einem Darlehen von bis zu 50.000 €. Zusätzlich gibt es einen Zuschuss von 3 % (maximal 1.500 €), sofern die Umbaumaßnahmen die Kriterien für vollständige Barrierefreiheit nach DIN 18040-2 erfüllen. Die Förderung orientiert sich am jährlichen Bruttoeinkommen, die Grenzen liegen bei:

  • 2-Personen-Haushalt (davon 1 Pers. behindert): 68.250 €
  • 3-Personen-Haushalt (davon 1 Pers. behindert): 77.750 €
  • Jede weitere Person: + 9.500 €

Hinweis: Andere Förderungen der Pflegekasse oder KfW sind vorrangig und werden von den förderfähigen Kosten abgezogen. Aktuell ist mit einer Wartezeit von mindestens einem Jahr bis zur Bewilligung zu rechnen.

3. Voraussetzungen für die Bewilligung bei der L-Bank
Gefördert werden Eigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen und folgende Bedingungen erfüllen:

  • Eine wohnspezifische Schwerbehinderung muss nachweislich vorliegen.
  • Es muss eine Eigenleistung von mindestens 15 % der Gesamtkosten erbracht werden.
  • Die finanzielle Belastung durch das Darlehen muss für den Antragsteller dauerhaft tragbar sein.

4. Antragstellung und Fristen der L-Bank
Ein Start vor der endgültigen Förderzusage ist auf Antrag möglich. Bitte beachten Sie, dass ein reiner Direktauftrag unzulässig ist, Sie können den Auftrag jedoch unter auflösende Bedingung bereits erteilen. Beginnen Sie erst mit dem Bau, wenn Ihnen die Genehmigung für den vorzeitigen Maßnahmenbeginn offiziell vorliegt.

5. Kontakt & Beratung
Alle Informationen finden Sie auf der offiziellen Seite der L-Bank.

Hessen (WIBank)

1. Wer hat Anspruch auf einen WIBank-Zuschuss?
Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen unterstützt den Umbau von Bestandsimmobilien. Die Förderung dient dazu, bestehende Barrieren in selbst genutztem Wohneigentum abzubauen.

2. Wie hoch ist die WIBank-Förderung für Treppenlifte?
Bei diesem Förderprogramm gibt es keine Einkommensgrenzen. Die Förderung ist somit unabhängig vom jährlichen Haushaltseinkommen für alle berechtigten Eigentümer zugänglich. Die Förderhöhe der WIBank beträgt bis zu 6.500 €.

Hinweis: Andere Förderungen (z. B. durch die Pflegekasse oder KfW) sind vorrangig in Anspruch zu nehmen und werden von den förderfähigen Gesamtkosten abgezogen.

3. Voraussetzungen für die Bewilligung bei der WIBank
Gefördert werden Menschen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 % oder einem nachweislichen Pflegegrad von mindestens 2.

4. Antragstellung und Fristen der WIBank
Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn oder ein Direktauftrag ist nicht zulässig, ebenso ist die Vergabe von Aufträgen unter auflösender Bedingung nicht möglich. 

Für die Bewilligung benötigt die WIBank ein aktueller Grundbuchauszug und eine Dokumentation der Bestandssituation (Fotos der Treppe vor dem Umbau).

5. Kontakt & Beratung
Die Beratung und Antragsannahme erfolgt über die örtlichen Wohnungsbauförderstellen der Landkreise und Städte. Alle Informationen finden Sie auf der offiziellen Website der WIBank Hessen.

Thüringen Aufbaubank:

1. Wer hat Anspruch auf einen Thüringer Aufbaubank Zuschuss?
Die Thüringer Aufbaubank unterstützt bauliche Maßnahmen zur Barrierefreiheit für Eigentümer oder Mieter mit einer Mindestmietdauer von 10 Jahren ab Antragstellung.

2. Wie hoch ist die Thüringer Aufbaubank-Förderung für Treppenlifte?
Die Thüringer Aufbaubank bietet einen Zuschuss von 50 % der förderfähigen Ausgaben. Die maximale Förderhöhe beträgt dabei 11.000 € bei natürlichen und juristischen Personen.

Hinweis: Andere Leistungen der Pflegekasse oder KfW sind vorrangig und werden von den förderfähigen Kosten abgezogen.

3. Voraussetzungen für die Bewilligung bei der Thüringer Aufbaubank
Für eine Förderung der Thüringer Aufbaubank ist die Vorlage einer fachlichen Stellungnahme des zuständigen Behindertenbeauftragten notwendig. Zudem muss die geplante Maßnahme eine Mindestinvestitionssumme von 7.500 € betragen.

4. Antragstellung und Fristen der Thüringer Aufbaubank
Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann auf Antrag ermöglicht werden. Dabei ist jedoch unbedingt zu beachten, dass eine Auftragsvergabe in Form eines Direktauftrags oder eines Vertrags unter auflösender Bedingung nicht zulässig ist.

5. Kontakt & Beratung
Die Ansprechpartner richten sich nach Ihrer jeweiligen Region in Thüringen. Weitere Informationen finden Sei auf der offiziellen Programmseite der Thüringer Aufbaubank.

Die kommunale Ebene: Hilfe direkt vor der Haustür

Lokale Förderung für mehr Barrierefreiheit in Stuttgarter Wohnimmobilien

1. Wer hat Anspruch auf einen Zuschuss?
Gefördert werden Eigentümer, die ihren Wohnraum in Stuttgart selbst nutzen.

2. Wie hoch ist die Förderung für Treppenlifte?
Die Stadt Stuttgart unterstützt bauliche Anpassungen mit einem Zuschuss von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten. Der Maximalbetrag der Förderung liegt bei 10.000 €. Die Förderung ist an folgende jährliche Brutto-Einkommensgrenzen gebunden:

  • 1- bis 2-Personen-Haushalt: 62.000 €
  • 2-Personen-Haushalt (davon 1 Person schwerbehindert): 65.100 €

Hinweis: Leistungen der Pflegekasse oder KfW sind vorrangig in Anspruch zu nehmen und werden von der städtischen Förderung abgezogen.

3. Voraussetzungen für die Bewilligung bei der Stadt Stuttgart
Für eine Förderung muss die Mindestinvestition 3.000 € betragen. Speziell für den Zuschuss von Innenliften muss das 55. Lebensjahr volendet sein und eine Schwerbehindertenausweis von mind. 50 % oder ein anerkannter Pflegegrad vorliegen.

4. Antragstellung und Fristen der Stadt Stuttgart
Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist grundsätzlich möglich. Dabei ist die Erteilung eines Direktauftrags ebenso zulässig wie eine Auftragsvergabe unter einer auflösenden Bedingung.

5. Kontakt & Beratung
Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Homepage für Förderprogramme Barrierefreies Stuttgart.

Häufige Fragen zu Förderungen

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Ja, der Treppenlift kann bereits nach Antragstellung bei der Pflegekasse bestellt werden. Eine Genehmigung muss nicht abgewartet werden. Wichtig ist ausschließlich, dass der Antrag vor der Montage bei der Pflegekasse eingegangen ist. Die Genehmigung kann auch nach der Montage erfolgen.

Der Zuschuss für einen Treppenllift ist ab Pflegegrad 1 möglich.

Pflegegrade 1 bis 5 sind grundsätzlich zuschussberechtigt, sofern die Maßnahme die häusliche Pflege erleichtert oder die Selbstständigkeit verbessert.

Ja, grundsätzlich ist eine Kombination möglich.

Der Pflegekassenzuschuss darf jedoch nicht mit KfW-Förderprogrammen kombiniert werden.

Andere Förderungen, zum Beispiel von Städten, Gemeinden oder Sozialhilfeträgern, können im Einzelfall zusätzlich genutzt werden, sofern keine doppelte Förderung derselben Kosten erfolgt.

In der Regel ein Angebot. Weitere Vergleichsangebote werden nur in Ausnahmefällen von der Pflegekasse angefordert.

Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Als Beginn der Maßnahme gilt die Montage oder bauliche Umsetzung, nicht die Beratung, Angebotserstellung oder Bestellung.

In der Regel erhalten Sie Ihr Angebot von uns direkt beim Vor-Ort-Termin.
Nach dem Aufmaß besprechen wir alle Details persönlich und erstellen das Angebot sofort.

Sie erhalten Ihr Angebot nach Wunsch:

  • ausgedruckt direkt vor Ort, oder
  • per E-Mail, zum Beispiel zur Weiterleitung an die Pflegekasse.

Die Beratung, das Aufmaß und die Angebotserstellung sind kostenlos und unverbindlich.

Die Pflegekasse gewährt einen Zuschuss von bis zu 4.180 € pro pflegebedürftiger Person im Haushalt.

Ja. Bei einer wesentlichen Veränderung der Pflegesituation oder wenn eine neue wohnumfeldverbessernde Maßnahme erforderlich wird, kann der Zuschuss erneut beantragt werden.

Ja. Leben mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt, kann jede Person einen Zuschuss beantragen.
Maximal sind bis zu 16.720 € pro Maßnahme möglich (4 Personen × 4.180 €).

Auf Wunsch übernehmen wir die komplette Antragstellung bei der Pflegekasse für Sie.
Wir bereiten alle erforderlichen Unterlagen vor, füllen den Antrag gemeinsam mit Ihnen aus und stellen sicher, dass dieser rechtzeitig vor der Montage eingereicht wird. So sparen Sie Zeit, vermeiden Rückfragen der Pflegekasse und können sich ganz auf die Umsetzung konzentrieren.

Die Informationen zu Fördermöglichkeiten dienen ausschließlich der unverbindlichen Orientierung; ein Anspruch auf Bewilligung oder Haftung unsererseits ist ausgeschlossen – die Entscheidung trifft allein die zuständige Stelle.